Banner

Verbesserung der Innovation
durch Deutschlands F&E
Steuerliche Anreize

Die Hauptfördermaßnahme zur Unterstützung von Unternehmen in Forschung und Entwicklung in Deutschland ist die Forschungszulage die es Unternehmen ermöglicht, einen Teil ihrer förderfähigen F&E-Ausgaben steuerlich geltend zu machen.

Das Programm gilt für eine Vielzahl von Sektoren, darunter Technologie, Ingenieurwesen, Landwirtschaft und Gesundheitswesen.

Das Förderprogramm steht Unternehmen jeder Größe offen, die berechtigte F&E-Aktivitäten durchführen. Zu den förderfähigen Kosten gehören Löhne von MitarbeiterInnen, die mit F&E beschäftigt sind, Auftragsforschung und Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Die Zulage ermöglicht es den Unternehmen, ihre Steuerverpflichtungen durch die Beantragung dieser Förderung zu senken, und Anträge können im Nachhinein für bereits durchgeführte F&E-Aktivitäten gestellt werden.

Obwohl es keine separaten Regelungen je nach Unternehmensgröße gibt, bietet das System in Deutschland Unternehmen eine signifikante Möglichkeit, Innovationen zu fördern und die Kosten für Forschung und Entwicklung zu senken.

Die Forschungszulage

Die deutsche Regierung unterstützt Unternehmen mit der Forschungszulage („FZulG“) zur Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E). Das Gesetz existiert seit dem 01.01.2020. Für F&E-Projekte sind bis zu 25 % der förderfähigen Aufwendungen bis maximal 4 Mio. € pro Jahr absetzbar. Seit März 2024 gelten durch das Wachstumschancengesetz verbesserte Bedingungen: Die maximal förderfähigen Aufwendungen wurden auf 10 Mio. € pro Jahr angehoben. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können bis zu 35 % geltend machen. Bis zu 70 % der Auftragsforschung werden angerechnet. Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die für das F&E-Projekt angeschafft wurden, sowie ein Pauschalsatz von 70 € pro Stunde für Eigenleistungen sind ebenfalls förderfähig.

KONTAKTIEREN SIE UNS

Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Kosten, z. B. FuE-Personalkosten; Auftragsforschung und Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter. KMU können für Tätigkeiten ab dem 27. März 2024 einen zusätzlichen Bonus von 10 % beantragen.

Förderfähige Aufwendungen umfassen:
  • Personalkosten für FuE-Tätigkeiten.
  • 60 % (bzw. ab 27. März 2024: 70 %) der Kosten für Auftragsforschung.
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern (70 €/Stunde für Arbeiten nach dem 27. März 2024).
  • Die Förderung kann rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 beantragt und über mehrere Jahre verteilt werden.

FuE-Projekte müssen in Deutschland durchgeführt werden. Bei ausgelagerten Tätigkeiten können Auftragnehmer in der EU oder im EWR ansässig sein.

Alle steuerpflichtigen Organisationen in Deutschland, unabhängig von Größe oder Branche.

Die Förderung wird gemeinsam von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den örtlichen Finanzämtern verwaltet, die FuE-Tätigkeiten und Ausgaben prüfen.

ANDERE FÖRDERPROGRAMME

In Deutschland stehen KMU, die innovative Projekte umsetzen, sowie Unternehmen, die in Energieeffizienz oder klimafreundliche Maßnahmen investieren, verschiedene Förderprogramme und Anreize zur Verfügung. Zu den bekanntesten gehören das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), „KMU-innovativ“ für Forschung und Entwicklung, das ProFIT-Programm zur Förderung innovativer Technologien, die Energieeffizienzrichtlinie (EEW) sowie verschiedene EU-Förderprogramme. Diese Programme bieten finanzielle Unterstützung und Beratung, um Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Vorhaben zu stärken und nachhaltige Innovationen zu fördern. Sprechen Sie uns gerne an und wir ermitteln in einem kostenlosen Vorgespräch, welche Förderprogramme für Ihr Unternehmen am geeignetsten sind und wie wir Sie bei der Beantragung unterstützen können.

Warum Catalyst Solutions

KONTAKTIEREN SIE UNS
Image

Technisches Wissen

Ihr Antrag wird von einem multidisziplinären Team von Spezialisten unterstützt, das technisch fundierte Anträge auf Steuererleichterungen für Forschung und Entwicklung stellt. Wir bieten kontinuierliches Engagement und Unterstützung nach der Antragstellung.

Image

Erleben Sie

Wir unterstützen Unternehmen verschiedenster Branchen seit Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes vom 1. Januar 2020 erfolgreich bei der Beantragung der Forschungszulage. Mit einer beeindruckenden Erfolgsquote von über 98 % stehen wir für fundierte Expertise und höchste Qualität in der Antragsstellung. Als Teil der weltweit größten Gruppe für die Rückforderung von Mehrwertsteuer bringen wir unübertroffenes Fachwissen mit.

Image

Globale Präsenz

Wir sind in vier großen Märkten tätig und verfügen über eine globale Expertise im Bereich regulierter Anreize, die uns äußerst wettbewerbsfähig macht. Wir passen uns präzise an unterschiedliche regulatorische Umgebungen an.

Image

Ressourcen

Als Global Player entwickeln wir maßgeschneiderte Gebührenstrukturen für Unternehmen jeder Größe. Unsere robuste Infrastruktur gewährleistet erstklassigen Service und nahtlosen Support.

Andere Service-Standorte

Australien

Bis zu 48,5 % der förderfähigen Ausgaben können über die im Einkommensteuergesetz geregelte Forschungs- und Entwicklungsförderung steuerlich geltend gemacht werden.

Südafrika

Der im Einkommenssteuergesetz enthaltene F&E-Steueranreiz ermöglicht einen Steuerabzug von 150% für qualifizierte Ausgaben.

Vereinigtes Königreich

Das neue britische F&E-Steueranreizprogramm bietet Steuererleichterungen von bis zu 27% für F&E-Ausgaben.

Global

Wir unterstützen Unternehmen auf der ganzen Welt bei der Beantragung von F&E-Steueranreizen und erhalten F&E-Steueranreize für einige der größten börsennotierten Unternehmen der Welt.