Die deutsche Regierung unterstützt Unternehmen mit der Forschungszulage (FZulG) bei der Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E). Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Für F&E-Projekte können bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 4 Millionen Euro pro Jahr, geltend gemacht werden. Seit März 2024 gelten im Rahmen des Wachstumschancengesetzes verbesserte Bedingungen: Die maximal förderfähigen Ausgaben wurden auf 10 Millionen Euro pro Jahr erhöht, und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können bis zu 35 % geltend machen. Bis zu 70 % der Auftragsforschung sind förderfähig, und die Abschreibung auf für das F&E-Projekt angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter ist nun ebenfalls enthalten. Ein Pauschalbetrag von 70 £ pro Stunde für Eigenleistung ist ebenfalls förderfähig.
KONTAKTIEREN SIE UNSDer Anreiz sieht einen Steuerausgleich vor, der proportional zu den förderfähigen Ausgaben des Unternehmens für F&E-Aktivitäten ist. Die Höhe des Steuerausgleichs richtet sich grundsätzlich nach dem Konzernumsatz des Unternehmens. Die vier häufigsten Szenarien werden nachfolgend zusammen mit einer Beschreibung des Nutzens für das Unternehmen durch die Inanspruchnahme des Anreizes erläutert:
Der F&E-Steueranreiz, der in Abschnitt 355 des Income Tax Assessment Act 1997 enthalten ist, wird gemeinsam von AusIndustry und dem australischen Finanzamt verwaltet. Für jede F&E-Leistung, die in einem bestimmten Geschäftsjahr durchgeführt wird, ist ein Antrag bei AusIndustry einzureichen. Wird der Antrag von AusIndustry „registriert“ (konzeptionell vergleichbar mit einer Genehmigung), wird ein zusätzliches Dokument (der sogenannte F&E-Steueranreizplan) erstellt, das bestimmte Angaben zu den F&E-Ausgaben im jeweiligen Geschäftsjahr enthält. Der F&E-Steueranreizplan wird anschließend der Einkommensteuererklärung des Unternehmens beigefügt und beim australischen Finanzamt eingereicht.
Der Anreiz zielt darauf ab, Unternehmen zu unterstützen, die „F&E-Aktivitäten“ durchführen. Dabei kann es sich um folgende Aktivitäten handeln:
Welche Ausgabenarten können geltend gemacht werden?
Ja. Anträge können bis zu 10 Monate nach Ende des Geschäftsjahres gestellt werden, in dem die F&E durchgeführt wurde.
Pro Unternehmen und Geschäftsjahr sind mehrere Projektanträge zulässig. Der maximale Betrag der F&E-Ausgaben, die ein einzelnes Unternehmen im Rahmen des Anreizes geltend machen kann, beträgt 150.000.000 US-Dollar pro Geschäftsjahr.
Langfristige Partnerschaften basieren auf Win-Win-Beziehungen, daher halten wir unsere Gebührenstrukturen wettbewerbsfähig, flexibel und fair.
Von unseren komplizierten technischen Diskussionen bis hin zu Finanzkalkulationen tun wir nicht nur das, was erforderlich ist – wir tun mehr.
Dank unserer globalen Expertise im Bereich regulierter Anreizsysteme sind wir in vier großen Märkten äußerst wettbewerbsfähig. Wir passen uns präzise an unterschiedliche regulatorische Umgebungen an.
Als Teil der VAT IT Group können wir Sie hinsichtlich weiterer Möglichkeiten zur Rückerstattung indirekter Steuern beraten und Ihnen so noch mehr Einsparungen für Ihr Endergebnis ermöglichen.
Wir stellen sicher, dass Sie die Förderkriterien und Compliance-Anforderungen des Anreizes verstehen, und wir unterstützen Sie bei der Identifizierung potenziell förderfähiger Projekte und Aktivitäten.
Wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um den jährlichen F&E-Antrag vorzubereiten und dabei darzulegen, wie jedes Projekt und jede Aktivität die gesetzlichen Förderkriterien erfüllt.
Wir führen die Finanzberechnungen durch und bereiten anschließend das jährliche F&E-Antragsformular vor.
Wir bieten fortlaufende Beratung in Bezug auf den Anreiz und unterstützen bei allen behördlichen Prüfungen.
In Deutschland können bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben über das Forschungszulagengesetz („FZulG“) geltend gemacht werden.
Das neue britische Steueranreizprogramm für Forschung und Entwicklung bietet Steuererleichterungen von bis zu 27 % auf Ausgaben für Forschung und Entwicklung.
Über den im Einkommensteuergesetz enthaltenen F&E-Steueranreiz ist ein 150-prozentiger Steuerabzug auf qualifizierte Ausgaben möglich.
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