SÜDAFRIKA
Über den im Einkommensteuergesetz verankerten Forschungs- und Entwicklungsförderungszuschuss ist ein 150%iger Steuerabzug für qualifizierte Ausgaben möglich. Der Abzug steht Unternehmen zu, die vom Ministerium für Wissenschaft und Innovation vorab genehmigte Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durchführen.
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Einhaltung
Welchen Nutzen bietet das Incentive?
Der F&E-Steueranreiz gemäß § 11D des Einkommensteuergesetzes wird gemeinsam vom Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Innovation und der südafrikanischen Steuerbehörde verwaltet. Dieser Anreiz ermöglicht erfolgreichen Antragstellern einen Steuerabzug in Höhe von 150 % der direkt und ausschließlich für F&E-Aktivitäten in Südafrika angefallenen Ausgaben. Dies entspricht einer Ersparnis von 13,5 % der förderfähigen Ausgaben nach Steuern und reduziert Ihre Steuerschuld effektiv um 135.000 Rand pro ausgegebener Million Rand.
KONTAKTIEREN SIE UNSDie Gesetzgebung (zusammen mit den Leitlinien) legt die Art von F&E fest, die als „systematische Untersuchungs- oder systematische Versuchstätigkeiten gelten kann, die auf die Lösung wissenschaftlicher oder technologischer Unsicherheiten abzielen und deren Lösung für einen Fachmann auf dem relevanten wissenschaftlichen oder technologischen Gebiet nicht ohne Weiteres ableitbar ist“.
Im Wesentlichen sucht das DSTI nach Folgendem:
Jüngste Änderungen ermöglichen nun auch F&E-Aktivitäten im Zusammenhang mit Management- oder internen Geschäftsprozessen, die Förderung zu erhalten. Selbst wenn Sie an einem Projekt arbeiten, das ausschließlich den internen Abläufen Ihres Unternehmens zugutekommt, können Sie die Förderung beantragen (sofern es sich um qualifizierte F&E-Aktivitäten handelt).
Eine wesentliche Änderung des Anreizes besteht darin, dass die Gesetzgebung nun eine rückwirkende Genehmigung von bis zu sechs Monaten vor dem Einreichungsdatum zulässt.
Pro Unternehmen sind mehrere Projektanträge zulässig und der Anreiz ist nicht gedeckelt.
Neben dem Erstantrag an das DSTI müssen für alle förderfähigen Projekte jährliche Fortschrittsberichte eingereicht werden.
Die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsleistungen an Subunternehmer ist in allen Rechtsräumen knifflig. Die Tatsache, dass Sie für Ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeit eine Vergütung erhalten, schließt die Inanspruchnahme der Förderung nicht aus. Wir von Catalyst Solutions prüfen die Finanzierungssituation und beraten Sie zur optimalen Inanspruchnahme.
Wir sind stolz darauf, an den weltweit einzigartigsten F&E-getriebenen Innovationen verschiedener Branchen mitzuwirken. Wir haben Chancen für Fortune 500-Pharmaunternehmen und aufstrebende KI-Startups entdeckt.
Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen den effizientesten Prozess zur Steuererleichterung für Forschung und Entwicklung und stellen sicher, dass jedes Potenzial voll ausgeschöpft wird. Nach Abschluss unserer detaillierten Berechnungen und umfassenden Berichte können Sie oder Ihr Steuerberater Ihren Antrag beruhigt einreichen.
Um den Wert Ihres Anspruchs zu maximieren und das Risiko einer negativen Anfrage zu minimieren, verfolgt Catalyst Solutions einen praxisorientierten Ansatz. Während im ersten Workshop qualifizierte Projekte identifiziert werden, führen wir Einzelgespräche mit den Projektleitern, um die genauen Details zu erfassen, die für die Erfassung aller förderfähigen F&E-Aktivitäten erforderlich sind.
Dank unserer globalen Expertise im Bereich regulierter Anreize sind wir in vier großen Märkten äußerst wettbewerbsfähig. Wir passen uns präzise an unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen an.
Als Teil der VAT IT Group können wir Sie hinsichtlich weiterer Möglichkeiten zur Rückerstattung direkter und indirekter Steuern beraten und Ihnen so noch mehr Einsparungen für Ihr Endergebnis ermöglichen.
Wir stehen in ständigem Kontakt mit Ihnen, um geeignete Projekte rechtzeitig zu identifizieren.
Unsere technischen Berater erarbeiten gemeinsam mit Ihnen überzeugende Begründungen und Anträge und sorgen so für einen reibungslosen Genehmigungsprozess durch die Behörden.
Jährliche Fortschrittsberichte und Projektaktualisierungen sind entscheidende Elemente des Prozesses.
Unsere Finanzberater ermitteln und erfassen alle relevanten Kosten im Zusammenhang mit F&E-Projekten und stellen so sicher, dass Ihr Nutzen maximiert wird.
Unsere Integration in Ihren F&E-Prozess stellt sicher, dass der Anreiz für alle qualifizierten Projekte maximiert wird und den Anforderungen entspricht.
Bis zu 48,5 % der förderfähigen Ausgaben können über die im Einkommensteuergesetz geregelte Forschungs- und Entwicklungsförderung steuerlich geltend gemacht werden.
In Deutschland können bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben über das Forschungszulagengesetz („FZulG“) geltend gemacht werden.
Das neue britische Steueranreizprogramm für Forschung und Entwicklung bietet Steuererleichterungen von bis zu 27% auf Ausgaben für Forschung und Entwicklung.
Wir unterstützen Unternehmen auf der ganzen Welt bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf F&E-Steuervergünstigungen und erwirken F&E-Steuervergünstigungen für einige der weltweit größten börsennotierten Unternehmen.
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