Wir sind stolz darauf, an den weltweit einzigartigsten F&E-getriebenen Innovationen verschiedener Branchen mitzuwirken. Wir haben Chancen für Fortune 500-Pharmaunternehmen und aufstrebende KI-Startups entdeckt.
Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen den effizientesten Prozess zur Steuererleichterung für Forschung und Entwicklung und stellen sicher, dass jedes Potenzial voll ausgeschöpft wird. Nach Abschluss unserer detaillierten Berechnungen und umfassenden Berichte können Sie oder Ihr Steuerberater Ihren Antrag beruhigt einreichen.
Um den Wert Ihres Anspruchs zu maximieren und das Risiko einer negativen Anfrage zu minimieren, verfolgt Catalyst Solutions einen praxisorientierten Ansatz. Während im ersten Workshop qualifizierte Projekte identifiziert werden, führen wir Einzelgespräche mit den Projektleitern, um die genauen Details zu erfassen, die für die Erfassung aller förderfähigen F&E-Aktivitäten erforderlich sind.
Dank unserer globalen Expertise im Bereich regulierter Anreize sind wir in vier großen Märkten äußerst wettbewerbsfähig. Wir passen uns präzise an unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen an.
Als Teil der VAT IT Group können wir Sie hinsichtlich weiterer Möglichkeiten zur Rückerstattung direkter und indirekter Steuern beraten und Ihnen so noch mehr Einsparungen für Ihr Endergebnis ermöglichen.
Wir stehen in ständigem Kontakt mit Ihnen, um geeignete Projekte rechtzeitig zu identifizieren.
Unsere technischen Berater erarbeiten gemeinsam mit Ihnen überzeugende Begründungen und Anträge und sorgen so für einen reibungslosen Genehmigungsprozess durch die Behörden.
Jährliche Fortschrittsberichte und Projektaktualisierungen sind entscheidende Elemente des Prozesses.
Unsere Finanzberater ermitteln und erfassen alle relevanten Kosten im Zusammenhang mit F&E-Projekten und stellen so sicher, dass Ihr Nutzen maximiert wird.
Unsere Integration in Ihren F&E-Prozess stellt sicher, dass der Anreiz für alle qualifizierten Projekte maximiert wird und den Anforderungen entspricht.
Bis zu 48,5 % der förderfähigen Ausgaben können über die im Einkommensteuergesetz geregelte Forschungs- und Entwicklungsförderung steuerlich geltend gemacht werden.
In Deutschland können bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben über das Forschungszulagengesetz („FZulG“) geltend gemacht werden.
Das neue britische Steueranreizprogramm für Forschung und Entwicklung bietet Steuererleichterungen von bis zu 27% auf Ausgaben für Forschung und Entwicklung.
Wir unterstützen Unternehmen auf der ganzen Welt bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf F&E-Steuervergünstigungen und erwirken F&E-Steuervergünstigungen für einige der weltweit größten börsennotierten Unternehmen.